Rechtsprechung
   LSG Berlin-Brandenburg, 07.02.2011 - L 23 SO 238/10 B ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,126619
LSG Berlin-Brandenburg, 07.02.2011 - L 23 SO 238/10 B ER (https://dejure.org/2011,126619)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07.02.2011 - L 23 SO 238/10 B ER (https://dejure.org/2011,126619)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07. Februar 2011 - L 23 SO 238/10 B ER (https://dejure.org/2011,126619)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,126619) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.02.2011 - L 23 SO 238/10
    Darüber hinaus hat das BVerfG bereits in seiner Entscheidung vom 12. Mai 2005 - Az.: 1 BvR 569/05 - veröffentlicht in: Juris) zu dem seinerzeit gültigen Regelsatz nach dem SGB XII anerkannt, dass die Gerichte im einstweiligen Rechtschutz "Leistungen nur mit einem Abschlag zusprechen" können.

    Denn Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund stehen, gemessen an dem mit dem Antrag verfolgten Rechtschutzziel (vgl. BVerfG NVwZ 2004, 95; NVwZ 2005, 927), in einer Wechselbeziehung zueinander, sodass sich die Anforderungen an den Anordnungsgrund je nach dem zu erwartendem Maß des Erfolges in der Hauptsache vermindern können.

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.02.2011 - L 23 SO 238/10
    Ein Regelsatz in dieser Höhe, der dem Regelsatz nach dem SGB II entspricht, stellt sich nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 9. Februar 2010 (Az: 1 BvL 1/09 u.a. - zitiert nach: Juris) nicht als evident unzureichend dar.
  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.02.2011 - L 23 SO 238/10
    Denn Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund stehen, gemessen an dem mit dem Antrag verfolgten Rechtschutzziel (vgl. BVerfG NVwZ 2004, 95; NVwZ 2005, 927), in einer Wechselbeziehung zueinander, sodass sich die Anforderungen an den Anordnungsgrund je nach dem zu erwartendem Maß des Erfolges in der Hauptsache vermindern können.
  • SG Düsseldorf, 16.02.2005 - S 35 SO 28/05

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, verfassungswidrige

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 07.02.2011 - L 23 SO 238/10
    In dem vom BVerfG in Bezug genommenen Beschluss des SG Düsseldorf vom 16. Februar 2005 - Az.: S 35 SO 28/05 ER - veröffentlicht in: Juris, war entsprechend der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung zum Bundessozialhilfegesetz ein Anspruch nur in Höhe von 80 % der Regelleistung bejaht worden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht